Quartierplan

 

 

 

 

 

Dieses Merkblatt orientert Sie über die Verhältnisse im Kanton Zürich. In anderen Kantone kommen andere Verfahren zur Anwendung.

Ziel und Zweck des Quartierplans

Richtplanung, Nutzungsplanung und gegebenenfalls die Sondernutzungsplanung, wie Sonderbauvorschriften oder Gestaltungsplan, bestimmen, wo und was gebaut werden darf. Damit ist aber überhaupt noch nicht gesagt, dass ein konkretes Bauprojekt auch bewilligt wird. Die erwähnte Planung macht Land vorerst lediglich zu Rohbauland. Damit aus Rohbauland baureifes Land wird, auf dem der Grundeigentümer einen absoluten Anspruch auf eine Baubewilligung hat, ist neben der Groberschliessungsplanung (Verkehrsplan, Erschliessungsplan) für die grosse Mehrzahl der Parzellen noch die Planung der Feinerschliessung mit Hilfe eines Quartierplanverfahrens erforderlich.

Hauptaufgaben des Quartierplans sind:

  • Formung zonenkonform überbaubarer Grundstücke;
  • Planung der Feinerschliessung, d.h. der Quartierstrassen, der privaten Anschlussleitungen an die Hauptsammelkanäle, an die Hauptwasserversorgung, an das Strom-Netz.

Beispiel eines Quartierplans

Quartierplan - Alter Bestand

Quartierplan – Alter Bestand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quartierplan - Neuer Bestand

Quartierplan – Neuer Bestand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ablauf des Quartierplans

Wie Sie den oben stehenden Ablaufschemata entnehmen können, sollten Sie Ihre Anliegen möglichst früh im Verfahren einbringen. Nur so haben sie eine Chance auf Berücksichtigung.

Ablauf Quartierplan - Teil 1

Ablauf Quartierplan – Teil 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ablauf Quartierplan - Teil 2

Ablauf Quartierplan – Teil 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unser Angebot

Wir verfügen über eine reiche Erfahrung in Quaartierplanverfahren. Wir können Sie bei den verschiedenen Phasen des Quartierplanverfahrens beraten. Wir können Sie bei Verhandlungen mit anderen Grundeigentümern und beteiligten Fachstellen unterstützen. Wir vertreten Sie allenfalls in einem Rechtsmittelverfahren.