Informationen zum Honorar
Die schlanke und kostenbewusste Struktur unserer Anwaltskanzlei ermöglicht es, Ihnen trotz unserer mehrjährigen Berufserfahrung sehr konkurrenzfähige Preise zu offerieren.
Honorarvereinbarung
Anlässlich des ersten Gesprächs mit Ihnen treffen wir eine individuelle schriftliche Honorarvereinbarung, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.
Honorar nach Zeitaufwand
In der Regel stellen wir Ihnen unsere Bemühungen nach dem Zeitaufwand in Rechnung. Zu vergüten sind die gesamten anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch. Der Stundenansatz ist abhängig vom Streitwert und der Schwierigkeit Ihres Falles. Er liegt zwischen Fr. 300 und Fr. 400. Selbstverständlich kann ein Kostendach vereinbart werden.
Sekretariatsarbeiten
Reine Sekretariatsarbeiten sind im Honorar inbegriffen.
Zuschläge
Das Honorar unterliegt der Mehrwertsteuer von 8%. Dienstleistungen für Klienten im Ausland sind von der Mehrwertsteuer gesetzlich befreit.
Ausserdem wird Ihnen eine Pauschale von 3% des Honorars für Kleinspesen (Porti, Telefon- und Faxgebühren, Kopien, Reisespesen innerhalb der Stadt Zürich) in Rechnung gestellt.
Nicht in den Pauschalspesen inbegriffen sind Spesen für Reisen ausserhalb der Stadt Zürich (Basis 1. Klasse, Halbtaxabo) und Kosten für Kurierdienste und Rechnungen von Dritten (z.B. für Handelsregister- oder Betreibungsauszüge, Plankopien, Beurkundungen und Beglaubigungen, Übersetzungen etc.).
Transparenz bei der Rechnungstellung
Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Rechnung detailliert. Sie können sich bei uns jederzeit über die aufgelaufenen Kosten erkundigen oder eine Zwischenabrechnung verlangen.
Rückerstattung des Honorars
Falls Ihre Klage vom Gericht geschützt wird, muss Ihnen die Gegenseite zumindest einen Teil des Anwaltshonorars zurückerstatten.
Rechtsschutzversicherung
Sind Sie bei einer Rechtsschutzversicherung versichert, prüfen wir zuerst, ob Ihr Fall durch die Versicherung gedeckt wird.